L 4.2 Offenflächen größer als 0,5 ha
Kleinräumige Sonderstandorte besitzen häufig eine spezielle Fauna und Flora. Die fehlende Nutzung oder nur extensive Pflege ermöglicht vielen Arten eine ungestörte Entwicklung.
Was ist zu tun?
- Erhalt und Pflege von Offenflächen, die keiner regulären Nutzung unterliegen, z. B. Sümpfe, nasse Senken, Trockenrasen, Dauerbrachen, ausgezäunte Kleinflächen auf Weiden usw.
- Mindestgröße 100 m²
- Extensive Pflege, falls nötig, z. B. sporadische Mahd, Mulchen oder Beweidung, Entbuschung etc.; dies ist auf vielen Standorten erforderlich, um den Strukturreichtum zu erhalten; bei Pflegemahd sollten immer Teile der Fläche als Refugium für die Fauna stehen bleiben (vgl. G 6.1)
Kategorien laut Agrarantrag sind „Feuchtgebiete“, „Feldraine“ und „naturversteinte Flächen“; Tümpel siehe L 5, Trockenmauern etc. siehe L 10.
Achtung: Großflächige Dauerbrache anstelle von Grünland ist naturschutzfachlich meist nicht sinnvoll! Viele Standorte profitieren von extensiver Nutzung oder Pflege (vgl. G 2 und G 20). Dauerhaft ungenutzte oder nur gepflegte Flächen sollten als LE ausgemessen werden (CC-Regeln beachten)..
Sinnvolle Kombinationen: Anlage von Lesesteinhaufen (L 10).
Wesentliche Ziele und Wirkungen auf die Artenvielfalt:
- Ungenutzte Offenflächen können „hot spots“ der Artenvielfalt sein, vor allem bei extremen Standortverhältnissen; je nach Standort sind die Zielarten verschieden
- Sie dienen als Refugium, wenn angrenzende, landwirtschaftlich genutzte Flächen bearbeitet oder beerntet werden
- Beispiel: Feuchte Senken mit überjähriger Vegetation sind beliebte Brutplätze von Braunkehlchen und Jagdbiotop für Neuntöter
- Beispiel: Trockenstandorte weisen eine arten- und blütenreiche Flora auf und werden von Insekten wie Wildbienen, Tagfaltern und Heuschrecken sowie von der Zauneidechse besiedelt
Welche Zielarten profitieren am meisten?
je nach Standort verschieden:
- Trockenrasenflora
- Grünlandflora
- Braunkehlchen
- Insekten
- Reptilien
- sonstige Fauna
Geeignete Standorte:
-
gesamte Betriebsfläche
- kleinräumige Sonderstandorte, die zu feucht, zu trocken oder zu klein für eine reguläre Nutzung sind
Wertung
- Einzelne Gehölze auf der Fläche können einberechnet werden; es zählen aber nur Flächen mit max. 50 % Gehölzbewuchs und geringem Baumanteil (vgl. L 2.2)
-
Kleinflächen < 0,5 ha werden je Standort gewertet (L 4.1). Flächen > 0,5 ha werden pro ha gewertet (L 4.2).; maximale Wertung pro Fläche 30 P.
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