Acker-Lichtnelke

Die Acker-Lichtnelke (Silene noctiflora) wird auch Nachtblühendes Leimkraut genannt. Sie blüht erst ab dem späten Nachmittag, da sie hauptsächlich von Nachtfaltern bestäubt wird. Die Blütenfarbe variiert von gelblich-weiß bis leicht rosa. Von der ähnlichen Weißen Lichtnelke unterscheidet sie sich durch den klebrig-drüsigen Kelch.

Lebensraum und Ökologie

Die Acker-Lichtnelke findet man auf kalk- oder basenreichen Ackerböden sowohl in Winter- als auch in Sommerkulturen. Sie gilt als Trockenheitszeiger, wächst in Nordostdeutschland aber auch auf lehmigen Böden mit recht guter Wasserversorgung. In ihrer Gesellschaft findet man auch den Feld-Rittersporn (Consolida regalis), die Kleine Wolfsmilch (Euphorbia exigua) und den Glänzenden Ehrenpreis (Veronica polita).

Die Acker-Lichtnelke gehört zu den spät fruchtenden Arten und blüht und fruchtet auch noch nach der Ernte auf der Ackerstoppel.

Gefährdung

Die Acker-Lichtnelke gilt in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern als „stark gefährdet“ (Rote Liste 2). Auf ökologisch bewirtschafteten Betrieben ist sie bei geeigneten Standortbedingungen noch verbreitet anzutreffen.

Vorkommen auf den ökologisch bewirtschafteten Projektbetrieben

Die Acker-Lichtnelke ist auf Projektbetrieben mit basischen Böden stellenweise häufig, vor allem auf Ackerschlägen mit stärkerem Relief (z.B. Gut Temmen in der südlichen Uckermark und Gut Barz in der Mecklenburgischen Schweiz). Dort werden gerne die kalkhaltigen Kuppen und leicht lehmigen Hänge besiedelt.

Welche Maßnahmen sind besonders zur Förderung der Acker-Lichtnelke geeignet?

Der Ökologische Landbau bietet sehr gute Voraussetzungen für das Vorkommen der Acker-Lichtnelke. Häufig sind die Kulturbestände in Nordostdeutschland licht genug für diese Art, vor allem auf trockenen Kuppen. Eine wichtige Fördermaßnahme ist der Verzicht auf mechanische Beikrautregulierung (Striegeln) sowie das Stehenlassen der Stoppel nach der Ernte bis mindestens Mitte August.

Maßnahmen im Handbuch „Landwirtschaft für Artenvielfalt“:

  • A1.1    Nicht Striegeln im Vor- und Nachauflauf
  • A1.2    Nicht Striegeln im Nachauflauf
  • A2.1    Stoppelbearbeitung nach dem 15.8.
  • A5.1    Schutzacker für Wildkräuter
  • A5.2    Ackerwildkrautschutz auf Sonderstandorten

Texte: F. Gottwald & K. Stein-Bachinger; erstellt im Rahmen des WWF-Projektes „Landwirtschaft für Artenvielfalt“ 2015