A 10.1 Stehenlassen von Teilflächen im Kleegras
Für Insekten, Feldvögel, Feldhasen und Amphibien sind ungemähte Bereiche innerhalb eines Schlages wichtige Rückzugsräume während und nach der Mahd.
Was ist zu tun?
- Stehenlassen von Flächen oder Streifen bei Mahd oder Beweidung auf 3 – 20% der Schlagfläche; bei Beweidung durch Abzäunung
- 5 m Mindestbreite von Flächen bzw. Streifen; wenn Nester von Bodenbrütern zu schützen sind: mind. 10m Breite zur Vermeidung von Prädation
- Bei aufeinanderfolgenden Nutzungen können dieselben Flächen stehengelassen oder neue Flächen nicht gemäht werden
Je nach Haupt-Zielarten ist die Maßnahme zu verschiedenen Jahreszeiten wichtig: für Heuschrecken im Sommer, für Schreiadler und Feldvögel von Mai bis Juni, für Amphibien von Juli bis Ende September.
Flächen in der Regel über den ganzen Schlag verteilen (z.B. alle 100 m ein Streifen von 5-10m stehen lassen): es kann aber auch eine Konzentration sinnvoll sein, z.B. in der Umgebung von Amphibiengewässern (vgl. L 6.1) oder auf blütenreichen Kuppen. Maßnahme besonders lohnend auf Schlägen mit angrenzendem Dauergrünland, Brachen, Säumen etc., weil von dort Insekten einwandern.
Achtung: Problempflanzen (z. B. Acker-Kratzdisteln) können lokal gemulcht werden. Disteln sind aber eine beliebte Nektarquelle für Tagfalter, sodass völlig „saubere“ Flächen nicht anzustreben sind.
Wesentliche Ziele und Wirkungen auf die Artenvielfalt:
- Refugium für Insekten (z.B. Heuschrecken), Amphibien, Jungvögel (z.B. „Hüpflerchen“), Feldhasen usw. nach der Mahd: Schutz vor Beutegreifern und starker Sonneneinstrahlung (vor allem für Amphibien und viele Insekten sehr wichtig)
- Blühangebot für blütenbesuchende Insekten wie Tagfalter, Bienen und Hummeln
- Verbesserung des dauerhaften Nahrungsangebotes für Greifvögel (z. B. Rotmilan, Schreiadler)
Welche Zielarten profitieren am meisten?
- Insekten
- Feldvögel
- Greifvögel
- Feldhase
- Amphibien
Geeignete Standorte:
-
gesamtes Kleegras
- geringe bis mittlere Bodengüte
Wertung
- Teilfläche oder Streifen
- Die Bewertung erfolgt pro Nutzung. Beispiel: Bei 2-maliger Mahd mit jeweils 5% stehengebliebenen Streifen auf 10 ha wird als Flächenangabe 1,0 eingetragen.