G 6 Eingeschränkte Nutzung von Teilflächen

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G 6.1 Eingeschränkte Nutzung von Teilflächen

Streifen, Randstreifen oder andere Teilflächen werden bei einer Nutzung des Schlages ausgelassen. Dort finden Insekten, Wiesenvögel, Feldhasen usw. sichere Rückzugsräume.

Was ist zu tun?

  • Bei einer oder mehreren Nutzungen im Zeitraum Mai bis August werden Bereiche der Fläche ausgespart
  • Mindestens 3%, ideal sind 20%
  • Auch auf beweideten Flächen möglich z.B. durch Auszäunung oder versetztes Stellen flexibler Weidezäune auf Umtriebsweiden
  • Vor allem blütenreiche Flächen berücksichtigen, aber auch Magerstellen, vernässte Senken, Streifen entlang von Gräben und Zäunen usw.
  • Bei gleichmäßiger Ausprägung der Vegetation: gleichmäßig verteilte Streifen von 5-15m  Breite belassen (lange Grenzlinien, für Wiesenvögel mind. 10m Breite)

Bei nachfolgenden Nutzungen können die gleichen Bereiche oder jeweils andere Bereiche ausgespart werden (CC-Vorschriften beachten). Wüchsige Flächen sollten mind. einmal pro Jahr genutzt oder gepflegt werden.

Das Stehenlassen von Streifen im Juli und August in Kombination mit Spätnutzung für den Wachtelkönig wird in G20 behandelt.

Sinnvolle Kombination: Reduzierte Düngung (G 4), Verzicht auf Mähaufbereiter (G 11)


Wesentliche Ziele und Wirkungen auf die Artenvielfalt:

  • Rückzugshabitat für Heuschrecken und andere Insekten im Frühjahr und Sommer
  • Rückzugs- und Nahrungshabitat für Feldhasen, Amphibien u.a.
  • Fluchtraum und Deckung für Jungvögel von Feld- und Wiesenvögeln (z.B. Feldlerche)
  • Blütenpflanzen können ausreichend Samen bilden

Die Maßnahme ist sehr effektiv zur Erhöhung der Artenvielfalt vieler Zielartengruppen im Grünland.

Welche Zielarten profitieren am meisten?

  • Insekten
  • Wiesenvögel
  • Wiesenflora
  • Feldhase

Geeignete Standorte:

  • gesamtes Grünland
  • vor allem Mähwiesen und Mähweiden

Wertung

  • Pro stehengelassene Fläche und Nutzung, maximal 2fach pro Jahr

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