G 7 Überjährige Streifen
Über den Winter stehen gebliebene Saumstreifen, z. B. entlang von Gräben, Zäunen oder anderen Schlagrändern, dienen Insekten als Überwinterungslebensraum und sind im nachfolgenden Frühjahr ein attraktives Bruthabitat für Wiesenvögel wie Braunkehlchen.
Was ist zu tun?
- Mindestens 3 m breite Streifen, die von Sommer bis Mitte Juli des Folgejahres nicht genutzt oder bearbeitet werden
- Krautige Vegetation – keine Gehölzstreifen
- Die Streifen sollten niedrige Ansitzwarten enthalten, z. B. stabile Staudenstengel oder Zaunpfähle
- Auch mehrjährig möglich, dann ggf. Baumjungwuchs entfernen oder sporadische Pflegemahd nach 15.7.; Anmeldung als Landschaftselement möglich
- An Gräben werden auch Böschungen außerhalb der Betriebsfläche gewertet; dafür ist eine Absprache mit dem Wasserverband nötig; Schilfstreifen sollten möglichst lockerwüchsig sein
- Zäune im Bereich der Streifen von Mitte Mai bis Mitte Juli nicht freimähen oder nur in großer Schnitthöhe (> 15 cm, s. G 6.2)
Säume an Gehölzen und andere mehrjährige Streifen (siehe L 8).
Sinnvolle Kombination: Spätmahd ab 15.7. auf angrenzender Fläche (G 6.2)
Wesentliche Ziele und Wirkungen auf die Artenvielfalt:
- Wichtige Habitatelemente für Braunkehlchen, Grauammer und andere Vogelarten (Brutplatz, Ansitzwarten, Nahrungsraum)
- Überwinterungshabitat für Insekten wie die Schwertschrecken
- Rückzugsraum für Heuschrecken und andere Insekten bei angrenzender Nutzung, in Feuchtwiesen z.B. für die Sumpfschrecke
- Nahrungshabitat für Tagfalter und andere Insekten
Achtung: Zeitweilig ungenutzte Streifen können im Feuchtgrünland mit Brutplätzen von Wiesenlimikolen unerwünschte Prädatoren anlocken. Dies muss im Einzelfall mit dem Berater geklärt werden.
Welche Zielarten profitieren am meisten?
- Braunkehlchen
- Insekten
- Heuschrecken
Geeignete Standorte:
- gesamtes Grünland
- Schlagrändern, entlang von Gräben, Zäunen und Böschungen
- nicht an gehölzdominierten Schlagrändern, Einzelsträucher oder kleinere Bäume sind aber positiv
Wertung
- Grundlage ist die Streifenlänge! Beispiel: 500 m Streifen = 10 P.
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