L 2.2 Hecken und Gebüsche
Einige Vogelarten wie Neuntöter und Sperbergrasmücke bevorzugen baumarme Gehölze als Lebensraum. Hecken dienen auch zur Vernetzung von Biotopen.
Was ist zu tun?
- Als Hecken und Gebüsch zählen alle Gehölzstrukturen mit einem Baumanteil (Bäume ab 5 m Höhe) von < 25 %; Gehölze mit höherem Baumanteil sind als „Feldgehölze“ zu werten
- Ein dichtstrukturierter Innenraum von Hecken ist wichtig für die Eignung als Habitat für Gebüschbrüter, bei Beweidung sind deshalb mindestens 20 % der Gebüsche vor den Weidetieren zu schützen (ggf. Auszäunung)
- Hecken sollten vor allem im Ackerland Bereiche mit krautigen Säumen aufweisen; sie sind sowohl als Lebensraum als auch als Vernetzungselement für Offenlandarten wichtig und Nahrungshabitat für den Neuntöter
Heckenpflege: Seitenschnitt maximal einseitig und pro Jahr max. 50 % des Bestandes. Optimal für Gebüschbrüter: abschnittsweise alle 10–20 Jahre auf den Stock setzen, dabei einzelne Solitärsträucher und -bäume sowie Totholz erhalten.
Heckenneuanlage: Bei Neuanlage von Hecken auf Artenreichtum der Gehölze achten. Neuntöter bevorzugen als Brutplatz dornige Sträucher wie Schlehen oder Weißdorn. Gehölze mit Früchten bieten Herbst- und Winternahrung für Vögel und Kleinsäuger.
Sinnvolle Kombination: Säume, vor allem am Südrand von Hecken (L 8.1, L 8.2)
Wesentliche Ziele und Wirkungen auf die Artenvielfalt:
- Bruthabitat für zahlreiche Vogelarten, z. B. Neuntöter, Sperbergrasmücke, Bluthänfling, Dorngrasmücke
- Hecken sind artenreicher Lebensraum, Rückzugsraum und Überwinterungshabitat für zahlreiche Insekten; das Mikroklima im Windschutz von Hecken ist attraktiv für wärmeliebende Arten (z.B. Tagfalter)
- Nahrungshabitat und Leitlinie für Fledermäuse bei Nahrungsflügen
- Vernetzungselement zwischen Biotopen
Welche Zielarten profitieren am meisten?
- Heckenvögel
- Insekten
- Fledermäuse
Geeignete Standorte:
-
gesamte Betriebsfläche
- zwischen Biotopen als Vernetzungselement
Ungeeignete Standorte:
- weiträumiges Feuchtgrünland mit Bedeutung für Wiesenvögel
Wertung
- Es zählen nur Landschaftselemente auf der Betriebsfläche
- Bis zu 3 m können Säume mit zur Heckenfläche gezählt werden; breitere Säume werden unter L 8 gewertet
- Flächige Gebüschvorkommen: bei einem Deckungsgrad von 20–50 % auf genutzten Grünlandflächen oder Brachen wird die Gesamtfläche (inkl. Offenflächen) gewertet (s. auch L 4)
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