L 4.1 Kleine Offenflächen von 100 m² bis 0,5 ha
Kleinräumige Sonderstandorte besitzen häufig eine spezielle Fauna und Flora. Die fehlende Nutzung oder nur extensive Pflege ermöglicht vielen Arten eine ungestörte Entwicklung.
Was ist zu tun?
- Erhalt und Pflege von Offenflächen, die keiner regulären Nutzung unterliegen, z. B. Sümpfe, nasse Senken, Trockenrasen, Dauerbrachen, ausgezäunte Kleinflächen auf Weiden usw.
- Mindestgröße 100 m²
- Extensive Pflege, falls nötig, z. B. sporadische Mahd, Mulchen oder Beweidung, Entbuschung etc.; dies ist auf vielen Standorten erforderlich, um den Strukturreichtum zu erhalten; bei Pflegemahd sollten immer Teile der Fläche als Refugium für die Fauna stehen bleiben (vgl. G 6.1)
Kategorien laut Agrarantrag sind „Feuchtgebiete“, „Feldraine“ und „naturversteinte Flächen“; Tümpel siehe L 5, Trockenmauern etc. siehe L 10.
Achtung: Großflächige Dauerbrache anstelle von Grünland ist naturschutzfachlich meist nicht sinnvoll! Viele Standorte profitieren von extensiver Nutzung oder Pflege (vgl. G 2 und G 20). Dauerhaft ungenutzte oder nur gepflegte Flächen sollten als LE ausgemessen werden (CC-Regeln beachten).
Sinnvolle Kombinationen: Anlage von Lesesteinhaufen (L 10).
Wesentliche Ziele und Wirkungen auf die Artenvielfalt:
- Ungenutzte Offenflächen können „hot spots“ der Artenvielfalt sein, vor allem bei extremen Standortverhältnissen; je nach Standort sind die Zielarten verschieden
- Sie dienen als Refugium, wenn angrenzende, landwirtschaftlich genutzte Flächen bearbeitet oder beerntet werden
- Beispiel: Feuchte Senken mit überjähriger Vegetation sind beliebte Brutplätze von Braunkehlchen und Jagdbiotop für Neuntöter
- Beispiel: Trockenstandorte weisen eine arten- und blütenreiche Flora auf und werden von Insekten wie Wildbienen, Tagfaltern und Heuschrecken sowie von der Zauneidechse besiedelt
Welche Zielarten profitieren am meisten?
je nach Standort verschieden:
- Trockenrasenflora
- Grünlandflora
- Braunkehlchen
- Insekten
- Reptilien
- sonstige Fauna
Geeignete Standorte:
-
gesamte Betriebsfläche
- kleinräumige Sonderstandorte, die zu feucht, zu trocken oder zu klein für eine reguläre Nutzung sind
Wertung
-
Einzelne Gehölze auf der Fläche können einberechnet werden; es zählen aber nur Flächen mit max. 50 % Gehölzbewuchs und geringem Baumanteil (vgl. L 2.2)
- Kleinflächen < 0,5 ha werden je Standort gewertet (L 4.1). Flächen > 0,5 ha werden pro ha gewertet (L 4.2).; maximale Wertung pro Fläche 30 P.
[page_Gallery]