L 8 Säume

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L 8.3 Säume an Grabenrändern

Eine reduzierte Böschungspflege an Grabenrändern schützt die dort lebenden spezialisierten Insekten wie die Raupen des Großen Feuerfalters, die auch im Saum überwintern.

Was ist zu tun?

  • Grabenränder werden nur maximal einseitig gepflegt; dies ist sowohl bei Grabenunterhaltung als auch bei angrenzender Wiesenmahd zu beachten!
  • Grabensäume müssen ab August bis mindestens Mitte Juni des Folgejahres stehen bleiben
  • Mindestbreite der Grabensäume: 1 m
  • Die Pflege der Gräben kann jahrweise an wechselnden Seiten durchgeführt werden, oder es wird dauerhaft eine Seite ausgespart; für den Flussampfer (Fraßpflanze der Raupen des Großen Feuerfalters) ist es günstig, die gepflegte Grabenseite von Zeit zu Zeit zu wechseln, um Böschungsanrisse (Keimstellen) zu schaffen

In der Regel ist für die Maßnahme eine Absprache mit dem Wasserverband nötig.

Achtung: Bei dauerhaft ungepflegten Grabenrändern ist darauf zu achten, dass kein Gehölzbewuchs entsteht! Beschattung der Ufervegetation führt dazu, dass Zielarten wie der Große Feuerfalter verschwinden.


Wesentliche Ziele und Wirkungen auf die Artenvielfalt:

  • Habitate für Insekten, vor allem im Grünland
  • Gräben mit Vorkommen von Flußampfer: Lebensraum und Überwinterungshabitat für die Raupen des Großen Feuerfalters (FFH-Art)
  • Grabensäume mit höheren Stauden, Schilfhalmen u. Ä. dienen dem Braunkehlchen als Ansitzwarten und Jagdhabitat
  • Rückzugsraum für Insekten wie Heuschrecken bei Mahd auf dem Schlag (z.B. Sumpfschrecke)

Zielarten:

  • Flora
  • Insekten
  • Großer Feuerfalter
  • Besonders an Gräben mit Flussampfer

Geeignete Standorte:

  • Gesamter Betrieb, bevorzugt im Grünland
  • besonders an Gräben mit Flussampfer

Wertung:

  • Es zählen auch Flächen, die nicht zur eigentlichen Betriebsfläche gehören
  • Mindestens 3 m breite Grabensäume im GL, die über Winter stehen bleiben, können auch bei G 7 gewertet werden (2 Punkte/100 m)